Aktuelles

Bitte achten Sie auf die Einhaltung Ihrer vereinbarten Termine. Im Bedarfsfalle sagen Sie bitte ab oder buchen Sie den Termin um. Andernfalls erlauben wir uns, Patienten auch dauerhaft von einer fachärztlichen Behandlung in unserer HNO-Praxis freizustellen. Ein sogenannter Dringlichkeits-Überweisungsschein vom Haus- bzw. Kinderarzt kann einen früheren Termin in unserer Praxis begründen. Beachten Sie darüber hinaus, dass wir uns eine Ablehnung der Behandlung von Patienten in verschmutzter Straßen- oder Arbeitsbekleidung vorbehalten (Notfälle ausgenommen). Begleitpersonen (Eltern ausgenommen) müssen in der Regel außerhalb der Praxisräumlichkeiten warten (Sitzgelegenheiten vorhanden). Im Weiteren kann eine Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Nachweis des Versicherungsschutzes, sprich nach Vorlage/ Einlesen der KVK (Krankenversicherten- oder sogen. Chipkarte) erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Praxisschließzeit zum Jahreswechsel bis zum 2. Januar 2026