Aktuelles

Bitte beachten Sie ein derzeit besonders hohes Patientenaufkommen in der HNO-Praxis, welches teils lange Wartezeiten begründet. Versuchen Sie bitte, in der Praxis oder telefonisch, einen Termin zu vereinbaren. Ein sogenannter Dringlichkeits-Überweisungsschein vom Haus- bzw. Kinderarzt kann einen früheren Termin in unserer Praxis begründen. Beachten Sie darüber hinaus, dass wir uns eine Ablehnung der Behandlung von Patienten in verschmutzter Straßen- oder Arbeitsbekleidung vorbehalten (Notfälle ausgenommen). Begleitpersonen (Eltern ausgenommen) müssen in der Regel außerhalb der Praxisräumlichkeiten warten (Sitzgelegenheiten vorhanden). Im Weiteren kann eine Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Nachweis des Versicherungsschutzes, sprich nach Vorlage/ Einlesen der KVK (Krankenversicherten- oder sogen. Chipkarte) erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Osterurlaub bis Dienstag, d. 02. April 2024